ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.
Das Ausbildungzentrum des Internationalen Hundeverbands IHV e.V., vertreten durch den zweiten Vorstand des IHV e.V., Diplombetriebswirt (FH) Alexander Probst, (im Folgenden AZ) führt als Dienstleistung die Ausbildung von Menschen im Hundewesen durch.
So werden verschiedene, dem Angebot zu entnehmende, Seminare und Ausbildungen, sowie das "Studium zum anerkannten und zertifizierten Hundetrainer" angeboten.
2.
Die Ausbildung erstreckt sich jeweils über die in den Informationen angegebenen Zeiträume.
3.
Der Ausbildungsort und –beginn wird von AZ bestimmt.
4.
AZ achtet auf die Bildung homogener Gruppen.
5.
Die Schulungs-/Studiengebühren sind bei Vertragsabschluss in einer Summe zu entrichten. Die Studiengebühr für das "Studium zum anerkannten und zertifizierten Hundetrainer" finden Sie u.a. in der Studienordnung und im Studienvertrag, andere Kurs-/Seminargebühren entnehmen Sie bitte der Internetseite.
Der von AZ unterschriebene Vertrag ist zugleich Quittung, umsatzsteuerausweisende Rechnungen werden natürlich erstellt. Bei Fernbleiben des Schulungsteilnehmers wird keine Rückerstattung der Schulungs-/Studiengebühr durchgeführt. Nach Absprache besteht evtl. die Möglichkeit, die Ausbildung mit einer der nächsten Gruppen durchzuführen.
Bei Fernbleiben des Trainers, bzw. der Ausbilder, durch Krankheit oder andere unabwendbare Ereignisse, wird die Ausbildung nachgeholt, bei längerer Dauer wird anteilig die Schulungsgebühr zurückgezahlt.
6.
Das Erreichen des Ausbildungszieles liegt in der Gefahr des Schulungsteilnehmers, d.h., die Bezahlung der Schulungsgebühr beinhaltet nicht automatisch das Erteilen eines Zertifikates (bei Seminaren) oder des Diploms nach dem Studium zum "Anerkannten und zertifizierten Hundetrainer".
7.
Prinzipiell können alle Menschen mit Ihren Hunden an der Ausbildung teilnehmen, ausgenommen sind jedoch: Besitzer von "Kampfhunden" nach der bayerischen Hundeverordnung ohne bestandenen und nachgewiesenen Wesenstest, von Hunden ohne Hundehalterhaftpflicht, von Hunden ohne Impfpass. Läufige Hündinnen sind kein Problem; bitte aber vorher mit mir Rücksprache halten! Die letztendliche Teilnahme wird jedoch immer von AZ bestimmt.
8.
Notwendige Bescheinigungen oder Aussagen betr. Punkt 7, sind bei Vertragsschluss vorzulegen.
9.
Die Haftung für evtl. entstandene Schäden, Verletzungen u.ä., verursacht durch Halter und/oder Hund, oder bei Halter und/oder Hund, liegt ausschließlich beim Halter. Der Haftungsauschluss für AZ wird durch die Unterschrift im Vertrag und/oder durch Anerkennung der AGB bei Anmeldung ausdrücklich bestätigt und gilt auch für alle Örtlichkeiten an/in denen AZ Ausbildungen aller Art durchführt.
10.
Den Anweisungen des Ausbildungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
11.
Bezahlung von 50% der Kurs-/Seminar-/Studiengebühr bei der Anmeldung. Die restliche Gebühr wird spätestens mit Kursbeginn fällig. Eine Stornierung des Kurses ist nur aus gesundheitlichen Gründen sowohl beim Hund als auch beim Hundeführer gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes und nur bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich. In diesem Falle fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Kursgebühr an.
Ansonsten besteht für das Ausbildungszentrum ein Anspruch auf die volle Kursgebühr, außer es wird ein Ersatzteilnehmer benannt.
Die Studiengebühren und Seminargebühren entnehmen Sie bitte der Internetseite.
Mit der Anmeldung wird gleichzeitig bestätigt, dass der Hund gesund und seuchenfrei ist, ebenso, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Weder der Besitzer des Veranstaltungsortes, noch der Veranstalter, noch der Lehrgangsleiter haften für Unfälle und Schäden aller Art.
12.
Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit AZ und durch Abgabe von Anmeldungen sowohl auf (fern) -mündlichem, wie schriftlichem, wie auch elektronischem Wege, wird ihnen vollumfänglich zugestimmt.
13
Der Kurs-/Studienteilnehmer ist für seinen kompletten Versicherungsschutz selbstständig verantwortlich. Dies schließt Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für Mensch und Hund ein. HS übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.
14.
Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist Neumarkt in der Oberpfalz
TÜV
Das TÜV-Siegel bezieht sich (wie es auch auf dem Siegel selbst steht) ausschließlich auf DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV



Dezember 2010